Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Den Dienstleistungen der Katzenpension Schwope liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten durch Eingang der Anmeldung und der nachfolgenden Reservierungsbestätigung per E-Mail oder der Übergabe einer/mehrerer, Katze/n seitens des Katzenbesitzers als anerkannt.

2. Verbindliche Reservierung
Die Reservierung gilt als verbindlich, sobald dem Katzenbesitzer die Reservierung per E-Mail bestätigt wurde.

3. Stornierung der Reservierung
Der Katzenbesitzer kann jederzeit von der Reservierung zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Antrittstermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 18,00 € in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb 30 Tagen vor Antrittstermin wird eine Stornierungsgebühr von 20% der gebuchten Pensionskosten jedoch mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 16,00 € in Rechnung gestellt.

4. Übergabe der Katze
Die Übergabe erfolgt nach telefonischer Absprache. Der Katzenbesitzer erklärt mit der Übergabe seiner Katze/n verbindlich, dass seine Katze/n gesund, den Erfordernissen entsprechend geimpft und entwurmt ist/sind. Katzen und Kater müssen kastriert bzw. sterilisiert sein. Der Impfpass, zu verabreichende Medikamente und benötigtes Futter sind bei Übergabe der Katze/n für die Zeit der Betreuung zu übergeben. Liegt bei Übergabe eine offensichtliche Krankheit vor, kann die Pensionsinhaberin die Aufnahme der Katze/n verweigern.

5. Schutzimpfungen
  Wohnungskatzen müssen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen, Freigänger zusätzlich gegen Tollwut geimpft sein. Sollte die Wiederholungsimpfung nicht erfolgt sein muss der Impfschutz mindestens 3 Wochen vor Pensionsbeginn aufgefrischt werden.

6. Flöhe, Haarlinge und Würmer
Ein Floh- oder Lausproblem kann jederzeit durch befallene Katzen in den Räumen der Katzenpension auftreten, deshalb sollte jeder Katze am 1.Tag ihres Aufenthaltes ein Flohschutzmittel im Nacken aufgetragen werden. Der Katzenbesitzer ist verpflichtet die Parasitenbehandlung zu übernehmen. Die Katze/n soll/en zwei, drei Tage vor Abgabe entwurmt werden.

7. Krankheiten
Entsteht während dem Aufenthalt der Verdacht einer Erkrankung, Verletzung oder Parasitenbefall der Katze/n, ist die Pensionsinhaberin berechtigt und verpflichtet, die Katze/n vom Tierarzt behandeln zu lassen. Im Falle einer Krankheit entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsablauf. Ist weder der Katzenbesitzer noch der genannte Ansprechpartner erreichbar, ist die Pensionsinhaberin bevollmächtigt, sämtliche aus tierärztlicher Sicht notwendigen körperlichen Eingriffe, Operation oder eventuell Euthanasie an der Katze vornehmen zu lassen. Wenn es die Krankheit erfordert wird/werden die Katze/n räumlich von den gesunden Katzen getrennt, im Krankenzimmer untergebracht. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich, alle entstehenden Kosten die durch Krankheit entstanden sind, bei Abholung der Katze/n zu erstatten.

8. Haftungsausschluss
Ansprüche jeder Art gegen die Pensionsinhaberin sind ausgeschlossen bei Ansteckung einer Virus- Bakterien- und Seuchenerkrankung, bei Neurose, Verletzung, Tod, einschläfern auf ärztliche Anordnung oder Entweichen einer/mehrerer, Katze/n, Schäden an der/den Katze/n oder Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstige Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Inhaberin zuzurechnen sind. Für eventuell auftretende Erkrankungen der betreuten Katze/n und deren Folgen, auch nach der Betreuung, kann die Pensionsinhaberin nicht haftbar gemacht werden. Die Pensionsinhaberin haftet nicht für Schäden die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht/en.

9. Haftung
Die Pensionsinhaberin verpflichtet sich zur verantwortungsbewussten und sorgfältigen Betreuung der Katze/n. Die Haftung ist auf eigenübliche Sorgfalt beschränkt. Die Pensionsinhaberin haftet nur für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

10. Ableben einer Katze
Im Falle des Ablebens ist die Verwahrung der Katze kurzzeitig möglich. Die bis zu dem Ableben entstandenen Pensionskosten und Arztkosten, sind vom Katzenbesitzer zu erstatten.

11. Abholung
Die Abholung erfolgt nach telefonischer oder schriftlicher Absprache per Email. Kann der Abholtermin nicht eingehalten werden, ist die Katzenpension rechtzeitig zu informieren. Wird/werden die Katze/n 7 Tage nach Beendigung des vereinbarten Aufenthaltes und ohne Benachrichtigung nicht abgeholt, ist die Pensionsinhaberin berechtigt über die Katze/n zu verfügen. Für die nicht gedeckten Arztkosten, Betreuungskosten und sonstigen Auslagen übernimmt der Katzenbesitzer die volle Haftung.

12. Gebühren
Von der Uhrzeit unabhängig wird der Abgabe- und Abholtag als 1 Tag berechnet. Für Sonderwünsche sind die Preise extra abzusprechen. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Gebühren und entrichtet diese in bar bei Abholung seiner Katze/n.